Verkauf eines unbebauten Grundstücks in Stralsund

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Grundstücksbeschreibung

Verkauf einer unbebauten Teilfläche im B-Plan 22 "Urbanes Gebiet ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk" am Heinrich-Heine-Ring zur Bebauung mit Geschäfts- und Wohngebäuden mit mindestens vier Vollgeschossen.  Es wird eine gemischte Nutzung mit Gewerbe, Einzelhandel und Wohnen gewünscht. 

 

Baubindung: Baufertigstellung innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.

 

 

Impressionen

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Lage und Grundstücksdaten

 

Die knapp 60.000 Einwohner zählende Hansestadt Stralsund bildet ein kulturelles und wirtschaftliches Zentrum im nordöstlichen Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns. Die alte Hansestadt besitzt eine sanierte Altstadt, welche als UNESCO-Weltkulturerbe neben dem Ozeaneum und dem Meeresmuseum eine große Anziehungskraft auf den Tourismus ausübt. Weiterhin verfügt Stralsund über eine, rund 2.500 Studenten zählende, Fachhochschule. Die unmittelbare Nähe zu den Urlaubsregionen Fischland/Darß sowie der Insel Rügen bewirkt insbesondere in den Sommermonaten hohe Gästezahlen und eine Stärkung der Wirtschaft.

 

Anschrift

Heinrich-Heine-Ring, 18437 Stralsund

Landkreis Vorpommern-Rügen

Gemarkung, Flur, Flurstück       Gemarkung Stralsund, Flur 61, Flurstück 13/4 teilweise
Größe ca. 11.000 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung

Teilerschlossen

B-Plan Nr. 22 "Urbanes Gebiet ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk"

   
Lage günstige Lage im Stadtgebiet Knieper
Verfügbar ab

sofort

   
   
   

 

 

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Mindestgebot  200,00 €/m²
Besichtigung Nach vorheriger Absprache
Nebenkosten  Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung des o. g. Grundstücks anfallenden Kosten z.B. Vermessungskosten trägt der Erwerber.
sonstige Informationen

Mit dem Angebot ist ein Baumassenmodell mit qualifiziertem Nutzungskonzept einzureichen.

 

Hinweis:

Das Grundstück wird zum o. g. Kaufpreis angeboten.  Auswahlkriterien sind zu gleichen Teilen das Kaufpreisangebot und die städtebaulich/architektonische Qualität des eingereichten Konzepts. Die Hansestadt Stralsund ist nicht verpflichtet, mit dem Anbieter des höchsten Gebotes oder mit irgendeinem Anbieter einen Kaufvertrag abzuschließen.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung des o. g. Grundstücks noch anfallenden Kosten trägt der Erwerber.

Vergabevorbehalt Angebote sind bis zum 25.04.2025 einzureichen.