Bebauungsplan Nr. 89 der Hansestadt Stralsund “Gewerbegebiet und sonstiges Sondergebiet an der Weidenkultur"

??? absaetzeOben[1]/titel ???

Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in der Sitzung am 09.07.2026 unter der Beschluss-Nr.: 2026-VIII-05-0269 Folgendes beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gewerbe- und Sonstiges Sondergebiet an der Weidenkultur“, in der vorliegenden Fassung vom Juni 2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung mit Umweltbericht und der Anlage 1 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

  2. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke bzw. Anteile folgender Flurstücke der Gemarkung Stralsund: Flur 46: Flurstück 50/3 (Teil), Flur 47: Flurstücke 5 (Teil), 6/7 (Teil), 6/8, 6/9 (Teil), 6/13, 6/19 (Teil), Flur 48: Flurstücke 27 (Teil), 28/2 (Teil)“

Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung des derzeit ungeordnet bebauten Bereichs. Hierzu soll die gewerbliche Nutzung im westlichen Bereich konzentriert werden, um im östlichen Bereich den angestrebten Grünverbund in Nord-Süd-Richtung durch den Rückbau der dortigen Gewerbehalle und Entsiegelung der befestigten Freiflächen öffnen zu können. Die bestehende Gewerbehalle aus DDR-Zeiten riegelt aktuell den großen zusammenhängenden Landschaftsraum nördlich der Straße Weidenkultur ab, so dass das Potenzial für die stadtnahe Naherholung ungenutzt bleibt. Durch den Rückbau der bestehenden Gewerbehalle sowie die Entsiegelung der gebäudenahen Freiflächen wird die Erlebbarkeit der Landschaft gestärkt.

Zugunsten des Ausbaus des Grünverbunds werden die angemeldeten Flächenbedarfe des bestehenden Gewerbebetriebs auf die westliche Brachfläche gelenkt. Die neue Gewerbefläche schließt westlich und südlich an bereits vorhandene, verfestigte Bestandsbebauung an (Betriebshof eines Tiefbauunternehmens, einzelnes Wohngebäude) und führt damit zu einer kompakten baulichen Nutzung.

Zudem soll die Nutzung und Bewirtschaftung der nördlich an den Bebauungsplan angrenzenden Grünflächen als Weidefläche aus ökologischen Gründen erhalten und daher planungsrechtlich gesichert werden. Bei der Tierhaltung handelt es sich nicht um Landwirtschaft im Sinne § 201 BauGB, sondern um eine im Außenbereich nicht privilegierte Hobbytierhaltung, so dass im Anschluss an die östliche Kleingartenanlage ein kleines Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit (Hobbytierhaltung) berücksichtigt wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 89 erfolgte im Juli 2025.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 in der Planfassung vom Juni 2026 wird in der Zeit vom 28.07. bis 28.08.2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=957c62ac-eaa9-11ee-89ef-13fb1fd12f16 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans können auch die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

??? absaetzeOben[2]/titel ???

Auslegungszeit

vom 28.07. bis 28.08.2026

Montag, Mittwoch, Donnerstag  8 – 16 Uhr
Dienstag   8 – 17 Uhr
Freitag    8 – 13 Uhr

Ort: 
Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung,
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss

Ein barrierefreier Zugang zum Ort der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

umweltbezogene Stellungnahmen TÖB und Behörden

umweltbezogene Stellungnahmen Öffentlichkeit

??? absaetzeUnten[1]/titel ???

Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 628 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 89 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).