Bebauungsplan Nr. 71 Teil I der Hansestadt Stralsund "Wohnbebauung am Deviner Weg"

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in der Sitzung am 09.07.2026 unter der Beschluss-Nr.: 2026-VIII-05-0268 Folgendes beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 Teil I der Hansestadt Stralsund „Wohnbebauung am Deviner Weg“, gelegen im Stadtteil Andershof, in der vorliegenden Fassung vom Mai 2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
  2. Das ca. 18,3 ha große Plangebiet befindet sich östlich des Gustower Weges, beidseits des Deviner Weges und südlich der Wohnbebauung am Drigger Weg. Es umfasst die Flurstücke: 13/7, 36/3, 36/5, 36/7, 37, 39/1, 39/2, 39/4, 39/6, 39/7, 40/5, 40/10, 40/23, 40/24, 40/28, 40/30, 40/31, 40/32 und teilweise 13/14 der Gemarkung Andershof, Flur 2.“

Das Ziel der Planung besteht in der Ansiedlung eines Wohngebietes mit überwiegend Geschosswohnungsbau östlich des Gustower und Deviner Weges auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Darüber hinaus soll westlich vom Deviner Weg eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule sowie sozialen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt werden. Der Bebauungsplan Nr. 71 zeichnet sich durch seine Lage am Strelasund aus. Das Plangebiet ist im Stadtgebiet die letzte potenzielle Baufläche in dieser Lagegunst und deshalb in besonderem Maße als Wohnstandort geeignet.   

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 71 erfolgte im Juli 2024.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 Teil I, er umfasst die nordwestliche Teilfläche des B-Planes Nr. 71, in der Planfassung vom Mai 2026 wird in der Zeit vom 28.07. bis 28.08.2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=eff0fdf6-4d17-11f1-9512-d7c0388fea03 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans können auch die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

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Auslegungszeit

28.07. bis 28.08.2026

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

umweltbezogene Stellungnahmen / Öffentlichkeit

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 Teil I abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 641 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 71 Teil I unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).