29. Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund für zwei Teilflächen im Bereich Schrammsche Mühle

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 18.09.2025 (Beschluss-Nr. 2025-VIII-06-0152) wurde die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Stralsund eingeleitet.

Die beiden Änderungsbereiche befinden sich im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Schrammsche Mühle. Die nördliche Teilfläche um den Kronhalsgraben weist eine Größe von ca. 11 ha auf, die südliche Teilfläche an der Weidenkultur von ca. 1,4 ha.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund stellt den nördlichen Änderungsbereich, um den Kronhalsgraben, anteilig als Wohnbauflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung im nördlichen Änderungsbereich als Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Damit werden die planungsrechtlichen Grundlagen im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 96 „Sonstige Sondergebiete Freizeit, Sport und Gemeindebedarf Am Kronhalsgraben“ geschaffen.

Den südlichen Änderungsbereich, an der Weidenkultur, stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund anteilig als Grünfläche und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung des südlichen Änderungsbereiches als Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Damit werden die Planungsziele unter Berücksichtigung der seit Wirksamwerden des Flächennutzungsplans erfolgten Entwicklungen präzisiert (Sicherung der Durchgängigkeit der Grünräume sowie der zur ökologischen Flächenbewirtschaftung sinnvollen Hobbytierhaltung bei gleichzeitiger Akzeptanz der im Randbereich verfestigten gewerblichen Nutzung).

Das Amt für Planung und Bau informiert in der Zeit vom 28.07.2026 bis 28.08.2026 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch Veröffentlichung des Vorentwurfes der 29. Flächennutzungsplanänderung und dessen Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom Juli 2026, durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=fplan&id=3919242a-d00b-11f0-a07f-3f803f6e2a46 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

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Auslegungszeit und -ort

vom 28.07. bis 28.08.2026

Montag, Mittwoch, Donnerstag 8 – 16 Uhr
Dienstag   8 – 17 Uhr
Freitag  8 – 13 Uhr

 

Ort:
Amt für Planung und Bau
Abt. Stadtentwicklung
Badenstraße 17
2. Obergeschoss

Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

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Ihre Hinweise und Anregungen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 628 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.