Verkauf von bebauten Grundstücken in Breesen bei Rambin

Angeboten werden fünf zusammenliegende Flurstücke in den Fluren 1 und 2 in der Gemarkung Breesen mit einer Fläche von insgesamt ca. 5.285 m². Die Fläche ist mit einem ehemaligen Schweinestall bebaut. Die Gebäudefläche beträgt 443 m². Es bestehen keine Baulasten. Altlasten sind nicht bekannt. In den Grundbüchern ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für die e.dis ENERGIE NORD AG eingetragen - lastend auf den Flurstücken 44 und 45 der Flur 1 und auf dem Flurstück 26 der Flur 2 in der Gemarkung Breesen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Kaufangebot ein Nutzungskonzept ein.

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Grundstücksbeschreibung

Bei dem Ort Breesen handelt es sich um einen ehemaligen Gutshof, der um einige Wohngebäude ergänzt wurde. Die Bewertungsfläche ist als Fläche der Landwirtschaft in Außenbereichslage einzustufen. Der Ort ist Teil der Gemeinde Rambin.

Gewerbetreibende, Verwaltung und Schulen sowie Einzelhändler sind in einer Entfernung von ca. 6 km vorhanden. Die Region ist vorwiegend landwirtschaftlich und touristisch geprägt. 

Verkehrsanbindung: Bundesstraße B 96 verläuft durch Gemeinde Rambin. Der Bahnhof ist ca. 2,5 km entfernt.

Impressionen aus Breesen

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Lage und Grundstücksdaten

Grundstücksgrößen

44

1.335 m²

45

689 m²

46

251 m²

47

710 m²

26 tlw.

ca. 2.300 m²

 

Anschrift

An Breesen, 18473 Rambin

Gemarkung, Flur, Flurstück       Breesen, Flur 1, 44, 45, 46, 47, Flur 2, 26 tlw.
Größe 1.335 m², 689 m², 251 m², 710 m², ca. 2.300 m²
Bebauung Bebaut mit einem ehemaligen Schweinestall. Das Gebäude hat Bestandschutz. Eine mögliche Bebauung richtet sich nach § 35 BauGB und ist mit der Gemeinde Rambin zu klären.
Erschließung  
Baurecht § 35 BauGB
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Konditionen

Kaufpreis  

Mindestgebot 70.000,- Euro (entspricht 13,25 Euro je m²)

Vornutzung/

Lasten

Pflegevertrag über Teile der Flurstücke
Nebenkosten  Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Für das Flurstück 26 fallen Vermessungskosten an. 
sonstige Informationen

 

 

Das Grundstück wird zum o. a. Kaufpreis angeboten und zum Höchstgebot veräußert. Die Hansestadt Stralsund ist nicht verpflichtet, mit dem Anbieter des höchsten Gebotes oder mit irgendeinem Anbieter einen Kaufvertrag abzuschließen.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung der Grundstücke anfallenden Kosten trägt der Erwerber.

Vergabevorbehalt

Angebote sind bis zum 30.11.2025 einzureichen.