Landratswahl am 11. Mai 2025, Stichwahl am 25. Mai 2025
Am 11. Mai 2025 fand im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Da kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt in der Hansestadt Stralsund sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung in Stralsund innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zur Briefwahl
Wer für die Landratswahl am 11.05.2025 bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt diese auch für die Stichwahl automatisch und ohne zusätzlichen Antrag zugeschickt.
Für den Fall, dass bisher noch keine Briefwahl beantragt wurde, kann die Zusendung der Briefwahlunterlagen inkl. Wahlschein über das Service-Portal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund beantragt werden. Alternativ besteht bis zum 23. Mai 2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, persönlich das Briefwahlbüro zur Antragstellung aufzusuchen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Auf Wunsch kann auch gleich vor Ort gewählt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Schillstraße 5-7. Terminvereinbarungen sind online oder unter der Telefonnummer 03831 252 444 möglich.
Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 25. Mai 2025, 18:00 Uhr, bei der Hansestadt Stralsund eingegangen sein müssen. Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten der Hansestadt Stralsund in der Mühlenstraße 4 eingeworfen werden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Stichwahl am 25. Mai 2025 werden als Einsatzreserve noch Wahlhelfer gesucht, die kurzfristig, d. h. auch noch am Wahltag - und möglichst stadtweit - einspringen können.
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände wird Schulungsmaterial (s. u.) angeboten.
Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben bzw. Unionsbürger sind.
Anmeldungen können hier erfolgen: www.stralsund.de/wahlhelferanmeldung. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252 450 an.
Schulungsmaterial für Wahlhelfer
Weitere Informationen zur Landratswahl 2025
Wahlbüro
Mühlenstraße 4 – 6
18439 Stralsund
03831 252 410
03831 252 52 410
wahlen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund