Vorbereitende Untersuchungen für das Ergänzungsgebiet des Sanierungsgebietes Tribseer Vorstadt

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Bürgerbeteiligung: Internetpräsentation und Auslegung

Am 22.01.2015 hat die Bürgerschaft die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen in der Tribseer Vorstadt beschlossen. Am 14.02.2015 wurde der Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen dient dazu, Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind die Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Tribseer Vorstadt mit der seinerzeit vorgeschlagenen Sanierungsgebietsabgrenzung waren der breiten Öffentlichkeit im Juli/August 2020 vorgestellt worden. Aus den Unterlagen und den Anregungen zur Bürgerbeteiligung wurde das Satzungsgebiet abgeleitet und am 03.12.2020 durch die Bürgerschaft beschlossen. Mit der Veröffentlichung am 18.12.2020 im Amtsblatt gelangte die Satzung zur Rechtskraft. 

Bereits damals zeichnete sich ab, dass im Bereich westlich des Carl-Heydemann-Ringes wichtige Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur (Burmeister-Campus u. a.) vorhanden sind, die für die gesamte Tribseer Vorstadt von großer Bedeutung sind. Daher hat die Hansestadt Stralsund für dieses Gebiet ergänzende Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Sie bestätigen, dass nur durch den Erhalt und die bauliche Sanierung/Ergänzung dieser Einrichtungen die Sanierungsziele der Satzung von 2020 vollumfänglich erreicht werden können. Ob dies im Rahmen einer Erweiterung der Satzung von 2020 mit Hilfe eines Ergänzungsgebietes nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches erfolgen soll, ist derzeit noch offen. 

Die Ergebnisse dieser ergänzenden Vorbereitenden Untersuchungen sollen im Rahmen einer Internetpräsentation und öffentlichen Auslegung parallel mit der Bürgerbeteiligung zum Städtebaulichen Rahmenplan Tribseer Vorstadt vorgestellt werden. 

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Auslegungszeit & -ort

19. August bis 20. September 2024

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8-16 Uhr
  • Dienstag: 8-17 Uhr
  • Freitag: 8-13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17, 2. OG (barrierefrei/Aufzug)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Rahmenplan

Während des Veröffentlichungsfrist können Sie Hinweise und Anregungen als Stellungnahme zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Ergänzungsgebiet des Sanierungsgebietes Tribseer Vorstadtschriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Planung und Denkmalpflege, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Email-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflichten gegenüber Ihnen genutzt.