Bebauungsplan Nr. 89 der Hansestadt Stralsund „Gewerbe- und sonstiges Sondergebiet an der Weidenkultur“

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 01.02.2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-01-1297) wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbe- und sonstiges Sondergebiet an der Weidenkultur“ gefasst.

Das ca. 1,2 ha große Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Schrammsche Mühle. Es wird begrenzt durch gewerblich genutzte Lagerflächen im Südosten, die Kleingartenanlagen „An den Weiden“ und „Weidenkultur 2“ im Nordosten, Grünland-, Gehölzflächen sowie eine Pferdekoppel im Norden, die Kleingartenanlagen „Deutsche Post“ und „Tribseer“ im Nordwesten und Westen, die Kleingartenanlage „Lüssower Berg“ im Süden. Im Südwesten grenzt der Geltungsbereich an ein Einfamilienhaus und ein Gebäude der Hansestadt Stralsund, das vom Taubenzüchterverein genutzt wird an.

Im Geltungsbereich befinden sich folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Stralsund, Flur 46: Flurstücke 50/3 (Teil), 61/1 (Teil)
  • Gemarkung Stralsund, Flur 47: Flurstücke 5 (Teil), 6/7, 6/8, 6/13, 6/19 (Teil), 7/2 (Teil)
  • Gemarkung Stralsund, Flur 48: Flurstücke 27 (Teil), 28/2 (Teil)

Das Planungsziel besteht in der Arrondierung einer vorhandenen Gewerbefläche im Westen sowie der Entwicklung einer Grünfläche, die Bestandteil des angestrebten Grünverbundes in Nord-Süd-Richtung ist. Eine bestehende Halle aus DDR-Zeiten riegelt aktuell den Grünraum im Norden zur Straße Weidenkultur hin ab und soll zurückgebaut werden. Zudem soll die Nutzung und Bewirtschaftung der nördlich an den Bebauungsplan angrenzenden Grünflächen als Weide- bzw. Pferdekoppel erhalten werden. Es ist daher vorgesehen im Geltungsbereich auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hobbytierhaltung in Form eines Sondergebietes zu schaffen.

Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Das Amt für Planung und Bau informiert in der Zeit vom 03. bis 24.Juli 2025 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch Veröffentlichung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 89 und dessen Begründung einschließlich des vorläufigen Umweltberichtes in der Planfassung vom Juni 2025 durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=957c62ac-eaa9-11ee-89ef-13fb1fd12f16 und auf der Webseite der Hansestadt Stralsund unter

www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.

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Auslegungszeit

Veröffentlichungsfrist:  vom 03.07. bis 24.07.2025

Montag, Mittwoch, Donnerstag         8 – 16 Uhr
Dienstag                                             8 – 17 Uhr
Freitag                                                8 – 13 Uhr

Ort: 
Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung,
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss

Ein barrierefreier Zugang zum Ort der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

 

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr 89 per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) übermittelt werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 – 12 und 13 – 17 Uhr, Donnerstag 8 – 12 und 13 – 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 628 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.