10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche östlich der Prohner Straße, Höhe Zentralfriedhof

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21. Juni 2018 (Beschluss-Nr. 2018-VI-06-0821) wurde das Planverfahren für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche östlich der Prohner Straße, Höhe Zentralfriedhof, in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Wohngebiet Prohner Straße“ eingeleitet.

Die öffentliche Auslegung erfolgt ohne Beschluss der Bürgerschaft.

Der Geltungsbereich des Einleitbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtgebiet Knieper, im Stadtteil Knieper Nord und wurde im Zuge der Entwurfsfassung geringfügig angepasst und umfasst nunmehr eine Fläche von 5,84 Hektar und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Kleingärten der Kleingartenanlage „Erholung und Frieden“ (Rosenweg bzw. Finkenweg),
  • im Osten durch die Heinrich-Mann-Straße und den daran angrenzenden Garagenkomplex,
  • im Südwesten durch die Prohner Straße und die Parower Chaussee, sowie die gewerblichen Grundstücksflächen Prohner Straße 31b – 32a.

Der im Flächennutzungsplan bisher als gemischte Baufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellte Änderungsbereich soll nun als Wohnbaufläche und der als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellte Bereich als gemischte Baufläche, sowie für den Bereich der Stadtwerke als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen dargestellt werden.

Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist für die Teilfläche der ehemaligen Kleingartenanlage ebenfalls zu ändern.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, mit der Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Wohngebiet Prohner Straße“ zu schaffen und den Teilbereich im Sinne der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für eine nachhaltige und ganzheitliche Siedlungsentwicklung vorzubereiten bzw. zu arrondieren. Hierzu sind neben den Wohnbauflächen, künftig auch gemischte Bauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf vorzusehen. Entsprechend dieser Zielstellung ist der angezeigte Geltungsbereich zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Planfassung vom Januar 2025 und Begründung mit Stand Juni 2025 wird in der Zeit vom

02.Juli bis 06. August 2025

im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=fplan&id=afb6bd9c-a1ba-11eb-868d-67fe32db8769 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Neben dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können auch die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten eingesehen werden.

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Auslegungszeit

Veröffentlichungsfrist:  vom 02. Juli bis 06. August 2025

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag         8 – 16 Uhr                                  
  • Dienstag                                             8 – 17 Uhr
  • Freitag                                                8 – 13 Uhr

 Ort: Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung, Badenstraße 17, 2. Obergeschoss

Ein barrierefreier Zugang zum Ort der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

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Planunterlagen

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die eingesehen werden können:

  1. Umweltbericht nach § 2 Abs.4 BauGB als Teil der Planbegründung mit
    • einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Planung,
    • einer Darstellung der Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen,
    • einer Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter,
    • Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung,
    • Aussagen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten, zur verwendeten Methodik und zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring).

  2. Umweltbezogene Untersuchungen
    • Schalltechnische Untersuchung von März 2020 und November 2022
    • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von Juni 2020 und Februar 2021
    • Baugrunduntersuchung/Geotechnischer Bericht von Februar 2021
    • Ersterkundung von Altlastenverdachtsflächen von Juni 2002 und Gefahrenstoffkataster von August 2021
    • Altlastenauskunft von Oktober 2021
    • Abschlussdokumentation zur Gefahrenstoffsanierung von Dezember 2022

  3. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB:
    • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 19.05.2021, Belange des Bereichs Naturschutz, Wasser und Boden, sowie Belange des Immissionsschutzes sind nicht berührt,
    • Forstamt Schuenhagen, 05.2021, Zustimmung aus forstrechtlicher Sicht, da keine Belange betroffen sind,
    • Bergamt Stralsund, 06.05.2021, Teilfläche befindet sich innerhalb der Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Sole im Feld Trias“, die genannte Aufsuchungserlaubnis steht dem Vorhaben nicht entgegen, Belange nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind nicht betroffen,
    • Bund für Umwelt und Naturschutz, 05.2021, zum VS-Gebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“ und geschützten Gebieten, zu Maßnahmen zur Verringerung negativer Umweltwirkungen, sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung
    • Landesamt für Umwelt und Naturschutz,05.2021, gibt keine Stellungnahme zum vorgebrachten Verfahren ab
    • Landkreis Vorpommern-Rügen, 05.2021,
      FG Bodenschutz zum Vorkommen von Altlasten,

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link:  Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 – 12 und 13 – 17 Uhr, Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Luftbild

Entwurf

Begründung zum Entwurf

 

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Im o. g. Zeitraum können Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) oder per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 626 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).