Internationaler Führerschein
Ein internationaler Führerschein wird benötigt, wenn Kraftfahrzeuge in Staaten geführt werden, die nicht Mitglied der Europäische Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.
Voraussetzung für die Erteilung eines internationalen Führerschein ist, dass der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der internationale Führerschein ist kein Ersatz für den nationalen Führerschein. Er dokumentiert lediglich, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer (nationalen) Fahrerlaubnis ist.
Für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte internationale Führerscheine sind keine gültigen Fahrausweise für das Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
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Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
- EU- Führerschein
Gebühren/ Kosten
- Internationaler Führerschein: 16,00 EUR
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