Ausstellung von Fahrerkarten
Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen führen, benötigen zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten eine Fahrerkarte, wenn das Kraftfahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist.
Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt fünf Jahre.
Der Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
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Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz
- Fahrpersonalverordnung
Erforderliche Unterlagen
- EU-Kartenführerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
Im Falle der Ersatzausstellung auf Grund:
- von Beschädigung: die alte Fahrerkarte
- bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlanzeige
Gebühren/ Kosten
- Erteilung/ Erneuerung: 34,00 EUR
- Direktversand: 37,00 EUR
03831 253 741
03831 252 53 741
ATrense@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
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8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr