Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen (vorläufigen) Reisepass besitzt.
Jugendliche die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt den Personalausweis selbstständig zu beantragen.
Die Person für die ein Ausweis beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung oder Abholung Ihres Personalausweises online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Passbilder
Passbilder müssen seit dem 01.05.2025 digital vorliegen.
Passbilder können weiterhin bei Fotografen erstellt werden, sofern dieser die Anforderungen an die Übermittlung der Bilder unterstützt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob dort weiterhin Passbilder erstellt werden.
Zusätzlich können Sie die Passbilder auch direkt in der Meldebehörde erstellen lassen. Der Ausdruck der in der Meldebehörde erstellten Bilder erfolgt nicht.
Hinweis zur Beantragung eines Personalausweises für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Die Ausstellung eines Ausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Einverständnisses, sowie eine Ausweis-/Reisepasskopie des anderen Elternteils vorliegt.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung lt. Melderegister), den Ausweis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- ggf. den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
- ggf. Einverständniserklärung mit Ausweis-/Reisepasskopie
Kosten/Gebühren
- Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- in der Meldebehörde erstelltes Passbild: 6,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Zuschlag bei nicht zuständiger Behörde: 13,00 Euro
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.
Formulare/Anträge
Online-Services
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr