Gewerbezentralregisterauszug
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn. Antragsteller können sowohl natürliche Personen (Privatpersonen), juristische Personen, (z.B. GmbH, Aktiengesellschaften) als auch Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, GmbH & Co KG) sein.
Der Antrag muss bei der Meldebehörde gestellt werden, wo entweder die natürliche Person mit einer Wohnung gemeldet ist, oder sich der Sitz der juristischen Person befindet. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich.
Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung auch nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, die Möglichkeit, online einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Erforderliche Unterlagen
Für natürliche Personen:
- der Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsname der Mutter
- zur Vorlage bei einer Behörde, deren Anschrift
Für juristische Personen:
- Name und Anschrift der Firma bzw. Personenvereinigung
- Nummer der Eintragung im Handelsregister
- zuständiges Amtsgericht, bei der die Firma bzw. Personenvereinigung registriert sind
- zur Vorlage bei einer Behörde, deren Anschrift
Auskünfte werden dem Betroffenen selbst oder der zuständigen Behörde übersandt!
Wichtige Hinweise
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesjustizamt.de
Kosten/Gebühren
Bei der Beantragung sind 13,00 Euro zu entrichten.
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr