Gestattung
Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.
Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden. Die Gestattung erlaubt den Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Vor dem Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Erlaubnis zu beantragen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Gestattung
Wichtige Hinweise
Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.
Gebühren/Kosten
Die Gestattung kostet je Standort und abhängig von der Anzahl der Tage zwischen 50 Euro und 400 Euro.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
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Telefax
03831 252 53 710
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E-Mail
gewerbe@stralsund.de
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Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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03831 253 722
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Telefax
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E-Mail
ordnungsamt@stralsund.de
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