Feuerwerk
Kleinfeuerwerk Kategorie 2
Private Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres nur mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist zuständig:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon 03831 357 100 0
Telefax 03831 357 444 001
E-Mail: service@lk-vr.de
weitere Hinweise
Das Abbrennen von Pyrotechnik der Klasse 1 (z.B. Feuerwerkscherzartikel/-spielwaren, Tischfeuerwerk) ist in der Regel das ganze Jahr möglich; ab 18 Jahre und ohne Ausnahmebewilligung.
Das Abbrennen von Pyrotechnik der Klassen 3 bis 4 ist nur Personen mit einer speziellen Erlaubnis vorbehalten und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.
03831 357 100 0
03831 357 444 001
service@lk-vr.de
www.lk-vr.de