Übernachtungssteuer

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Wenn Sie in der Hansestadt Stralsund einen Beherbergungsbetrieb betreiben, müssen Sie für Buchungen ab dem 01.09.2023 Übernachtungssteuer zahlen.

Beherbergungsbetriebe im Sinne dieser Satzung sind zum Beispiel Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen.

Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des Netto-Übernachtungspreises.

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Leistungen

  • Erstellung von Bescheiden
  • Bearbeitung von Stundung- und Erlassanträgen o.g. Steuerforderungen
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Abt. Steuern
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03831 253 534
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Kämmereiamt | Abteilung Steuern
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