Verkauf / Bestellung Erbbaurecht in Günz
Zum Verkauf werden diverse Baugrundstücke in Günz angeboten. Sie liegen im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Altenpleen. In der Satzung sind Festlegungen zur Bebaubarkeit sowie notwendige Ausgleichsmaßahmen getroffen. Die Baugrundstücke sind derzeit Grün-/Unland und werden veräußert wie sie stehen und liegen. Zu beachten ist auf dem Flurstück 192/2 ein Bodendenkmal - siehe Satzung der Gemeinde.
Grundstücksbeschreibung
Laut Satzung ist die Erschließung gesichert. Straßen einschließlich Beleuchtung sind saniert. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wird durch die REWA gewährleistet. Telekom und EDIS haben ebenfalls Leitungen im Bestand.
Günz ist ein Ortsteil der Gemeinde Altenpleen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Ort liegt ca. 3 km nordwestlich von Altenpleen in landschaftlich schöner Lage. Im nahen Umkreis befinden sich die Hansestadt Stralsund, die Insel Hiddensee und die Halbinsel Fischland/Darß.
Höhepunkt dieser Gegend ist die im Frühjahr und Herbst stattfindende Rast tausender Kraniche. Bis zum Hafen Nisdorf - Bodden - sind es weniger als 3 km.
Planungsrechtlich sind die Grundstücke dem Innenbereich des § 34 BauGB zuzuordnen.
Lage und Grundstücksdaten
Grundstücksgrößen | |
A192/2
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1.601 m² |
B 159/5, 230/2, 159/6 (zuzüglich von Geimeinde. 587 m²)
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1.760 m², nach Zukauf 2347 m² |
C 151/4 |
920 m²
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D 65/2 |
3.527 m² |
Anschrift |
Straße des Friedens, 18445 Günz |
Gemarkung, Flur, Flurstück | Günz, Flur 1, Fl. St. 65/2, 151/4, 192/2, 159/5, 159/6, 230/2 |
Größe | 3.527 m², 920 m², 1.601 m², 423 m², 1.089 m², 248 m² |
Bebauung | unbebaut |
Erschließung | ortsüblich erschlossen |
Baurecht | § 34 BauGB |
Konditionen
Kaufpreis |
Mindestgebot Flurstücke A - C mind. 75,- Euro/m² Mindestgebot Flurstück D mind. 20,- Euro/m² |
Erbbauzins |
Mindestgebot Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes (75,- Euro/m²) p. a. |
Miete | |
Pacht | |
Vornutzung/ Lasten |
ohne |
Nebenkosten | |
sonstige Informationen |
Kanalanschlussbeitrag für Flurstück 192/2 ist einmalig zu leisten.
Die Grundstücke werden zum o. a. Kaufpreis / Erbbauzins angeboten und zum Höchstgebot veräußert. Die Hansestadt Stralsund ist nicht verpflichtet, mit dem Anbieter des höchsten Gebotes oder mit irgendeinem Anbieter einen Kaufvertrag / Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung der Grundstücke anfallenden Kosten trägt der Erwerber. |
Vergabevorbehalt |
Angebote sind bis zum 30.06.2025 einzureichen. |
03831 252 671
DWestphal@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Abteilung Liegenschaften
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 670
03831 252 52 670
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