Verkauf / Bestellung Erbbaurecht in Günz

Zum Verkauf werden diverse Baugrundstücke in Günz angeboten. Sie liegen im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Altenpleen. In der Satzung sind Festlegungen zur Bebaubarkeit sowie notwendige Ausgleichsmaßahmen getroffen. Die Baugrundstücke sind derzeit Grün-/Unland und werden veräußert wie sie stehen und liegen. Zu beachten ist auf dem Flurstück 192/2 ein Bodendenkmal - siehe Satzung der Gemeinde.

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Grundstücksbeschreibung

Laut Satzung ist die Erschließung gesichert. Straßen einschließlich Beleuchtung sind saniert. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wird durch die REWA gewährleistet. Telekom und EDIS haben ebenfalls Leitungen im Bestand.

Günz ist ein Ortsteil der Gemeinde Altenpleen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Ort liegt ca. 3 km nordwestlich von Altenpleen in landschaftlich schöner Lage. Im nahen Umkreis befinden sich die Hansestadt Stralsund, die Insel Hiddensee und die Halbinsel Fischland/Darß.

Höhepunkt dieser Gegend ist die im Frühjahr und Herbst stattfindende Rast tausender Kraniche. Bis zum Hafen Nisdorf - Bodden - sind es weniger als 3 km.

Planungsrechtlich sind die Grundstücke dem Innenbereich des § 34 BauGB zuzuordnen. 

Impressionen aus Günz

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Lage und Grundstücksdaten

Grundstücksgrößen

A192/2

 

1.601 m²

B 159/5, 230/2, 159/6

(zuzüglich von Geimeinde. 587 m²)

 

1.760 m², nach Zukauf 2347 m²

C 151/4

 

920 m²

 

 

D 65/2

3.527 m²

 

Anschrift

Straße des Friedens, 18445 Günz

Gemarkung, Flur, Flurstück       Günz, Flur 1, Fl. St. 65/2, 151/4, 192/2, 159/5, 159/6, 230/2 
Größe 3.527 m², 920 m², 1.601 m², 423 m², 1.089 m², 248 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung ortsüblich erschlossen
Baurecht § 34 BauGB
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Konditionen

Kaufpreis  

Mindestgebot Flurstücke A - C mind. 75,- Euro/m²

Mindestgebot Flurstück D mind. 20,- Euro/m²

Erbbauzins

Mindestgebot Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes (75,- Euro/m²) p. a.

Miete  
Pacht  

Vornutzung/

Lasten

ohne
Nebenkosten   
sonstige Informationen

 

Kanalanschlussbeitrag für Flurstück 192/2 ist einmalig zu leisten.

 

Die Grundstücke werden zum o. a. Kaufpreis / Erbbauzins angeboten und zum Höchstgebot veräußert. Die Hansestadt Stralsund ist nicht verpflichtet, mit dem Anbieter des höchsten Gebotes oder mit irgendeinem Anbieter einen Kaufvertrag / Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung der Grundstücke anfallenden Kosten trägt der Erwerber.

Vergabevorbehalt

Angebote sind bis zum 30.06.2025 einzureichen.