Meldung vom 08.01.2023

Mitteilung des Zentralfriedhofs Stralsund: Grabstellenaufruf Frühjahr 2023

Zwei Mal im Jahr erfolgt die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof.

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Durch Friedhofspersonal jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für das Frühjahr 2023 werden bis zum 15. Februar erbeten.
Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofs-/Gebühren-satzung geregelt. Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch.

Einebnung von „Reihengrabstätten“ im Frühjahr 2023
Gemäß § 14 der Zentralfriedhofssatzung werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen eingeebnet:

Reihengräber (Sargbestattungen):
T6, 7. Reihe, Plätze 9 bis 12
T6, 8. Reihe, Platz 1

Reihengräber (Urnenbestattung):
H3a, 2. Reihe, Plätze 1 bis 2 und Platz 8
H3a, 3. Reihe, Plätze 1 bis 8
H3a, 4. Reihe, Plätze 1 bis 8
H3a, 5. Reihe, Plätze 1 bis 6
H3a, 5. Reihe, Platz 8

Kinder-Reihengräber: D4k, 1. Reihe, Platz 3

Hinweis: Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.

Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.

Öffnungszeiten und Kontakt der Friedhofsverwaltung
Eigenbetrieb Städtischer Zentralfriedhof
der Hansestadt Stralsund
Heinrich-Heine-Ring 77

Mo – Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr u. 13-16 Uhr
Do 8-12 Uhr u. 13-15 Uhr

Tel.: 03831 / 390279
Fax: 03831 / 390282
friedhofsverwaltung@stralsund.de