Grundsteuer und Zweitwohnungssteuer: Dauerbescheide weiterhin gültig
Die ab dem Jahr 2020 versendeten Bescheide der Hansestadt Stralsund zur Grundsteuer und Zweitwohnungssteuer sind weiterhin gültig.
Einen neuen Bescheid gibt es erst dann, wenn es Änderungen gegenüber dem letzten Bescheid gibt.
In allen anderen Fällen hat der zuletzt bekanntgegebene Bescheid mit seinen Fälligkeiten und bisherigen Zahlungsterminen weiter Bestand.
Die ausführlichen Erläuterungen dazu, warum die Bescheide auch weiterhin gültig sind, kann im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 1-2022 nachgelesen werden, das erscheint am 19. Januar - der Link dahin: https://www.stralsund.de/buerger/rathaus/Amtsblatt/2022/
HINWEIS: Falls noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, dies aber gewünscht wird, kann der Vordruck auf www.stralsund.de hier abgerufen werden (Kurzlink): https://bit.ly/3qn8ioV