Aktualisierung: Ab sofort neue Regeln auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt
Die aktuelle Landesverordnung in Verbindung mit der Inzidenz und Hospitalisierungsrate sieht eine 2G-Regel für unseren Stralsunder Weihnachtsmarkt vor.
Daraus resultiert, dass nur noch geimpfte und genesene Besucher:innen Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Ab Samstag 27.11.2021 wird die 2G Plus-Regel gelten. Dies bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Besucher:innen mit tagesaktuellem Test Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Um diese wichtige Veranstaltung auch weiter fortführen zu können, hat der Veranstalter Stadtwerke Stralsund in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und dem zuständigen Gesundheitsamt nach Möglichkeiten gesucht. Besucher:innen des Weihnachtsmarktes müssen ab heute eine Bescheinigung über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung bei einem Standbetreiber vorzeigen, wenn Dienstleistungen in Anspruch genommen werden wollen. Ab dem 27.11.2021 ist zusätzlich ein tagesaktueller Test vorzulegen. Anschließend erhält der Besucher einen Stempel. Dieser ist bei anderen Standbetreibern ebenfalls gültig.
Kinder unter 7 Jahren benötigen keine Nachweise. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre benötigen lediglich einen tagesaktuellen Test. Dies gilt ebenso für Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Quelle: SWS Energie GmbH