Stadtteilarbeit in Stralsund: Freie Träger der Jugendhilfe zur Interessenbekundung aufgerufen
Die Hansestadt Stralsund gewährt anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit“ und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Abs. 1 LHO M-V Zuwendungen zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund.
Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Ausbau und der Vernetzung der offenen Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit in den Stadtteilen zu. Dazu gehört auch, neue Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen kooperativ einzubinden. Der Einsatz von Projekt- und Fördermitteln für diesen Bereich soll transparent und fair gestaltet werden.
Die Förderung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Zur Finanzierung sollen möglichst auch weitere Mittel eingebunden werden, z.B. Eigenmittel des Trägers oder Fördermittel von Bund, Land oder Landkreis sowie weitere Drittmittel.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Koordination, Initiierung, Organisation, Durchführung und Begleitung von Angeboten der Stadtteilarbeit in Stralsund im Sinne der Richtlinie und der Anlagen. Bestehende Angebote sollen unterstützt, Angebote und Anbietende untereinander vernetzt und bekanntgemacht werden. Zu den Zielen gehört auch, neue Angebote zu entwickeln und neue Akteure in den Stadtteilen zu aktivieren.
In diesem Zusammenhang werden in der Hansestadt Stralsund freie Träger der Jugendhilfe gesucht, die Interesse haben, in einem der geförderten Stadtteile (derzeit Grünhufe, Knieper West, Franken und Tribseer) die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit umzusetzen.
Wer kann sich beteiligen?
Bedingung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII. Der Sitz bzw. Wirkungskreis muss in der Hansestadt Stralsund liegen und der freie Träger sollte eine mehrjährige Erfahrung vorweisen.
Vor der Abgabe müssen die Träger überprüfen, ob ihre Interessenbekundung die Förderkriterien und Förderziele nach der Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund nebst Anlagen berücksichtigt.
Die Träger sind verpflichtet, alle eigenen Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel auszuschöpfen.
Was ist einzureichen?
Das Interesse wird durch das Einreichen eines Motivationsschreibens, eines Konzeptentwurfs und einer Kalkulation durch die/den Vertretungsberechtigte/n bekundet. Auf Anlagen kann verwiesen werden.
Die Interessenbekundung ist bis zum 30.09.2021 schriftlich zu richten an:
Hansestadt Stralsund
Der Oberbürgermeister
Amt für Schule und Sport / Abteilung Soziale Angelegenheiten
Wiesenstraße 9
18437 Stralsund
oder per Mail an: stadtteilarbeit@stralsund.de
Wie geht es nach dem 30. September weiter?
Das Amt für Schule und Sport prüft die eingegangenen Unterlagen und fordert ggf. weitere Informationen an. Die Entscheidung wird gemäß den in der Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in Stralsund genannten Kriterien gefällt. Die ausgewählten Träger erhalten zeitnah einen Zuwendungsbescheid, die nicht berücksichtigten Träger eine entsprechende Information.
Ausführliche Informationen zur Interessenbekundung sind online hier nachzulesen: www.stralsund.de/interessenbekundung_stadtteilarbeit
Die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund wurde veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9 vom 23.07.2021.
Rückfragen zum Aufruf zur Interessenbekundung richten Sie bitte ausschließlich per Mail an: stadtteilarbeit@stralsund.de