Erneuter Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen
Aufstallpflicht im gesamten Landkreis
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen; 22.Februar 2021
Am 20. Februar 2021 musste erneut ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen in einem Putenmastbestand festgestellt werden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Die genauen Angaben zu den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen.
Weiterhin wurde Geflügelpest auch wiederholt bei Wildvögeln festgestellt, zuletzt bei zwei Nonnengänsen in Dierhagen bzw. Klockenhagen, einer Möwe in Stralsund und einer Wildente bei Putbus.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage, der Tierseuchenausbrüche im Landkreis und der aktuellen Risikobewertung gilt nach wie vor nicht nur für die Geflügelhaltungen in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, sondern im gesamten Landkreis die Stallpflicht.
Darüber hinaus sind die Tierhalter in den Sperrbezirken verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebenden gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel und Federwild aus oder in den Bestand verbracht werden. Ebenso darf der Geflügelmist nicht in oder aus dem Bestand verbracht werden.
Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“ die am 21.02.2021 in Kraft tritt und hier eingesehen werden kann.