Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen – im gesamten Landkreis gilt die Aufstallpflicht von Geflügel
Mitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 7. Februar 2021
Am 07.02.2021 ist in einer Geflügelhaltung in Grammendorf, Landkreis Vorpommern-Rügen, aufgrund klinischer Symptome und positiver Untersuchungsergebnisse der gehaltenen Vögel auf hochpathogenes lnfluenza-AVirus des Subtyps H5N8 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Die genauen Angaben zu den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage, der Tierseuchenausbrüche im Landkreis und der aktuellen Risikobewertung gilt ab sofort nicht nur für die Geflügelhaltungen in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, sondern im gesamten Landkreis die Stallpflicht.
Darüber hinaus sind die Tierhalter in den Sperrbezirken verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebenden gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel und Federwild aus oder in den Bestand verbracht werden. Ebenso darf der Geflügelmist nicht in oder aus dem Bestand verbracht werden. Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“ die am 08.02.2021 in Kraft tritt und unter https://www.lk-vr.de/Hinweise/Geflügelpest/ eingesehen werden kann.
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
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