Meldung vom 28.01.2021
Bewohnerparken auf dem Neuen Markt bis zum Ende des Lockdowns
Die Freigabe endet nicht am 30. Januar.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns gilt nun die Freigabe des Neuen Marktes zum gebührenfreien Parken für Bewohner der Altstadt mit einem Parkausweis der Zone A1 und der Zone A2 bis zur Aufhebung der Maßnahme.
Für alle anderen Autofahrer bleibt die Möglichkeit bestehen, auf dem Neuen Markt unter Beachtung der Gebührenpflicht zu parken. Die Gebührenpflicht gilt im Zeitraum montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.