Was gilt ab heute für den Sport im Innenbereich in der Corona Warnstufe "Rot"?
Ab heute (1. Dezember) gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Warnstufe "rot", unabhängig vom Status der einzelnen Landkreise.
Das heißt für den vereinsbasierten Kinder- und Jugendsport U18 auch in Stralsund: Im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung.
Das bedeutet:
U18 Kinder und Jugendliche dürfen Vereinssport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (Rechtsgrundlage: Gleichsetzung mit Geimpften und Genesenen, vgl. § 1e Abs. 3 und 5 i.V.m. § 1d Absätze 4 – 6 Corona-LVO M-V).
Alle Kinder und Jugendlichen müssen einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen.
Die Testpflicht gilt für alle, egal, ob geimpft/genesen oder ungeimpft.
Ausgenommen von dem Testerfordernis sind nur Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.
Nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche von 12 - 18 Jahren sind nur bis zum 31.12.2021 mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, ab 01.01.2022 gilt für sie das 2G-Plus-Erfordernis genauso wie für Erwachsene.
Die Einhaltung wird stichprobenartig kontrolliert.
Gleichzeitig bittet das Amt für Schule und Sport zu informieren, sollten unter diesen Umständen Trainingsangebote nicht mehr durchgeführt werden. Für nicht genutzte Trainingszeiten werden dann keine Entgelte erhoben, wenn das zuvor schriftlich dem Amt für Schule und Sport, Hafenstr. 20, 18439 Stralsund oder per E-Mail an sport@stralsund.de erklärt wird.
Über Änderungen wird umgehend informiert.