Kein Leinenzwang für Assistenzhunde
Aufgrund der Initiative einer Einwohnerin der Hansestadt Stralsund im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 02. Juni weist das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund auf folgende klare Regelung hin:
Der in der Stralsunder Hundeverordnung angeordnete Leinenzwang in der Altstadt, auf der Hafeninsel sowie in der Brunnenaue und der Sundpromenade gilt für nachweislich ausgebildete Assistenzhunde nicht.
Heino Tanschus, Leiter des Ordnungsamtes, stellte während der Ausschusssitzung vom 02. Juni klar: "Assistenzhunde müssen für ihre Ausbildung charakterlich geeignet sein, insbesondere eine verminderte Aggressivität aufweisen, um gerade in unübersichtlichen Situationen ruhig zu bleiben und ihre Aufgabe erfüllen zu können. Von Ihnen geht somit grundsätzlich keine Gefahr aus."
Im nächsten Jahr endet die Gültigkeit der aktuellen Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welche die Rechtsgrundlage der Stralsunder Hundeverordnung bildet. Bei einer Neufassung werden umfangreiche Änderungen erwartet. Aus diesem Grund beabsichtigt das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund in diesem Zuge auch die inhaltliche Klarstellung im Punkt Assistenzhunde in der Stralsunder Hundeverordnung.