Landkreis erlässt zwei Allgemeinverfügungen zu Anordnungen von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen, 10. Dezember 2020
Landrat Kerth:
„Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die Wellen der deutschlandweiten Neuerkrankungen mit Verzögerung auch immer unser Bundesland, unseren Landkreis erreichen. Um die jetzigen Welle abzuflachen habe ich per Allgemeinverfügungen folgendes geregelt:
In Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen ist ab dem 14. Dezember 2020 der Unterricht ab Klassenstufe 7 im Präsenzunterricht untersagt.
Ab Freitag, dem 11. Dezember 2020 gilt bis auf Widerruf in der Zeit von täglich 10 bis 18 Uhr eine ergänzende Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht auch unter freiem Himmel auf Wochenmärkten und an den Orten im öffentlichen Raum, die in der Allgemeinverfügung genannt sind. Auch Ausnahmen hiervon sind in der Allgemeinverfügung geregelt. Gleiches gilt für Fußgängerzonen.
Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken wird untersagt.
Auch für Gottesdienste, insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit, wurden Regelungen in Abhängigkeit der lnzidenz von je 100.000 Einwohner je 7 Tage getroffen.“
Die entsprechenden Verfügungen sind auf https://www.lk-vr.de/Hinweise/Bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Auch im Landkreis Vorpommern-Rügen sind in den vergangen Tagen wiederholt erhöhte
Neuinfektionszahlen registriert worden, die den lnzidenzwert auf aktuell 56,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Stand: 10.12.) innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen steigen ließen.
Eine Entwicklungsprognose zu niedrigeren Werten ist nicht möglich, die dynamische Entwicklung lässt aktuell erwarten, dass die 7-Tage-lnzidenz kurzfristig weiter steigen wird.
Der Landrat hofft auf das Verständnis der Einwohnerinnen und Einwohner Vorpommern-Rügens. „Bislang sind wir in unserem Landkreis vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Unser Gesundheitsamt konnte alle Infektionsketten aufspüren und unterbrechen. Damit das so bleibt, bedarf es jetzt großer Disziplin. Ich wünsche uns allen, dass uns dieser Weg zu einem Weihnachten in Familie führt.“ so der Dr. Stefan Kerth.
In der Hansestadt Stralsund werden Anfang der kommenden Woche in folgenden Bereichen Schilder aufgestellt, die auf die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hinweisen:
Altstadt Fußgängerzone ab Alter Markt, Ossenreyerstraße, Apollonienmarkt, Mönchstraße bis Neuer Markt
Grünhufe zwischen Lindenallee und Vogelsangstraße
Hafeninsel vor dem OZEANEUM
Nikolaikirchhof