Hansestadt Stralsund führt Übernachtungssteuer ein
Ab dem 01. September 2023 gilt für alle Beherbergungsbetriebe in Stralsund eine Übernachtungssteuer – auch Bettensteuer genannt. Die von der Bürgerschaft der Hansestadt im März 2023 beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist auf der städtischen Webseite in der Kategorie „Ortsrecht“ einzusehen.
Wie hoch ist die Steuer und weshalb wird sie eingeführt?
Die Übernachtungssteuer beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mahlzeiten) und dient der allgemeinen Haushaltsfinanzierung der Hansestadt. Mit den zusätzlichen Einnahmen werden zum großen Teil städtische Infrastrukturprojekte und kulturelle Einrichtungen finanziert. Damit wird ein bedeutender Beitrag für den Erhalt und die Förderung bestehender Angebote geleistet. So profitieren sowohl die zahlenden Gäste als auch die Stralsunderinnen und Stralsunder von der Bettensteuer.
Weitere Informationen und Webportal
Die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Übernachtungssteuer sind auf der städtischen Internetseite zusammengefasst und bieten detaillierte Informationen.
Aktuell arbeitet die Stadtverwaltung an einer zusätzlichen Webseite, damit sich der Aufwand für alle Beherbergungsbetriebe so gering wie möglich hält. Betreiberinnen und Betreiber können sich ab Oktober 2023 auf dieser eigens für die Bettensteuer eingerichteten Webseite registrieren und auch die Anzeige über die Bereitstellung von Beherbergungsmöglichkeiten digital einreichen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Webportal außerdem für die Erklärung der Steuer zur Verfügung stehen.
Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Übernachtungssteuer“ findet am 29.08.2023 um 16:00 Uhr im Löwenschen Saal im Rathaus der Hansestadt Stralsund statt.