Grabstellenaufruf Herbst 2020: Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für den Herbst 2020 noch bis zum 31. August möglich
Zwei Mal im Jahr erfolgt auf dem Zentralfriedhof die Einebnung von Grabstätten, jeweils im Frühjahr sowie im Herbst. Grundlage dafür ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von Reihengrabstätten gemäß der Friedhofssatzung.
„Reihengrabstätten“ sind die Gräber, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden.
Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum.
Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für den Herbst 2020 werden bis zum 31. August 2020 an die Friedhofsleitung erbeten. Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes.
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung beraten Sie gerne persönlich zu den Öffnungszeiten der Verwaltung oder auch telefonisch.
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten unterscheiden sich von Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof im Heinrich-Heine-Ring 77 sind
montags bis freitags 8 bis 12 Uhr,
dienstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie
donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung
Telefon 03831 39 02 79
Fax: 03831 39 02 82
E-Mail: friedhofsverwaltung@stralsund.de