Wann müssen die Wahlplakate in Stralsund abgehängt sein?
Diese Frage wird derzeit des Öfteren an die Stralsunder Stadtverwaltung herangetragen.
Deshalb sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt:
Wann müssen Wahlplakate abgehängt sein?
Die Plakate müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl entfernt sein.
Was macht die Stadt, wenn die Plakate auch nach Ablauf der Frist hängen bleiben?
Nach dieser Frist werden die Parteien aufgefordert, die Plakate sofort zu entfernen, gegebenenfalls erfolgt eine zweite Aufforderung.
Kann ein Bußgeld verhängt werden?
Der gesetzliche Rahmen für ein Bußgeld liegt bei bis zu 5.000,00 Euro.
Kontrolliert die Stadt extra wegen der Plakate?
Gesonderte Kontrollen finden nicht statt, es wird aber auf Hinweise der Straßenbegeher reagiert.
Viele Hinweise kommen auch aus der Bevölkerung entweder direkt an die Verwaltung oder über die neue Möglichkeit, etwas zu melden - den Mängelmelder (https://stralsund.maengelmelder.de/ )
Wer nimmt die Plakate ab, wenn sie noch länger hängen?
Die Abnahme von Plakaten ist nur in Einzelfällen erforderlich, in diesen Fällen geht die Stadt in Vorleistung.
Die abgenommenen Plakate werden im Bauhof eingelagert und können dort abgeholt werden, wenn keine Abholung erfolgt, werden sie vernichtet.