Kfz-Wunschkennzeichen
Kfz-Wunschkennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle
Welche Gebühren fallen an?
Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Vorabreservierung: 2,60 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.
Rechtsgrundlage
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 9 Vehicle Registration Ordinance (FZV)
- Appendix Fee number 221 Fee schedule for road traffic measures (GebOSt)
- § 9 Rozporządzenie w sprawie rejestracji pojazdów (FZV)
- Załącznik Numer opłaty 221 Regulamin opłat za środki ruchu drogowego (GebOSt)
Anträge / Formulare
keine
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung